Sargbestattungen im alten Friedhof, ja oder nein

In der letzten Sitzung des Gemeinderates konnte ein uraltes Problem wieder nicht gelöst werden, aber man ist einen Schritt weiter gekommen. Bei der Bürgerversammlung hatte Kirchenpfleger Josef Zisler hinsichtlich des angeblichen Verbotes von Sargbestattungen im alten oder erweiterten Friedhof wegen der teils erheblichen Vernässung von Gräbern nachgefragt. Bürgermeister Vogl bestätigte bei der Bürgerversammlung, dass es dieses Problem im Friedhof gebe, der Gemeinderat habe aber keinen Beschluss gefasst, wo welche Bestattung zulässig ist. Damals kam man überein, dass Probebohrungen Aufschluss bringen sollten, wo Sargbestattungen nicht mehr möglich sind.
Die Verwaltung hat diese Forderung nun umgesetzt, welches Bürgermeister Johannes Vogl  in der Gemeinderatssitzung vorstellte. Die eine Variante beinhaltet 15 Probebohrungen zu rund 6000 Euro auf Kosten der Gemeinde, verteilt auf den alten und erweiterten Friedhof. Auf Grund der Ergebnisse soll dann entschieden werden, wo Sarg- oder Urnenbestattungen möglich sind.  Die andere Variante wäre, dass jede Person die eine Sargbestattung wünscht, einen eigenen Nachweis erbringen muss, ob diese in dem jeweiligen Grab möglich ist. Kosten einer Bohrung rund 700 Euro.
Dies erregte vor allem Michael Schmelmer, ehemaliger 2. Bürgermeister und langjährige Sargträger, dass die Zeit vor der Bestattung für eine Probebohrung nicht ausreicht, und bei weitem nicht alle Gräber vernässt seien. Zudem sei die westliche Seite trocken. Nach seinem Wissen konnten manche Angehörigen den Willen des Verstorbenen einer Sargbestattung wegen des angeblichen Verbotes bei manchen Grabstellen nicht erfüllen.
In der Diskussion wurde bemängelt, dass 15 Bohrungen und vor allem wo, nicht aussagekräftig seien. Alle waren sich einig, dass die Stellen der Bohrungen eingegrenzt werden müssen, aber wie? Alexandra Geiger warf ein, dass es letztes Jahr nur zwei Sargbestattungen gab. Ein Vorschlag war, die 15 Probebohrungen im „nassen Bereich“ zu konzentrieren. Ein Aspekt war, was die Gemeinde für Konsequenzen zieht, wenn feststeht dass ein Grab stark vernässt ist. Gibt es dann ein Verbot für eine Sargbestattung auch wenn die Angehörigen dass trotzdem wollen? „Sperren wir dann wirklich diesen Bereich“? Fragen über Fragen.
Nach längerer Diskussion wurde Bürgermeister Vogl etwas ungehalten und verlangte, dass eine Entscheidung dieses uralten Problems herbeizuführen ist.  Letztendlich einigte sich das Gremium auf Vorschlag des Bürgermeisters, dass die Grabinhaber dieses Bereiches in einer informativen Umfrage  Auskunft geben sollen, ob eine Sargbestattung von ihnen erwünscht ist.
Bild: Im unteren Bereich befinden sich vereinzelt vernässte Grabstellen. Im alten und erweiterten Friedhof sollten Probebohrungen durchgeführt werden, was mit dem Gemeinderatsbeschluss zurückgestellt wurde.

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